Beschreibung
In einem Zweifamilienhaus sollen die Heizungsleitungen, die ausschließlich meine Eigentumswohnung (Wohnung 1) versorgen, im Keller identifiziert und fachgerecht stillgelegt werden. Bei mindestens 5 von 7 Heizkörpern sind die Leitungen im Keller bereits eindeutig zuzuordnen. Die Stilllegung soll reversibel erfolgen, idealerweise durch Absperrventile oder Kugelhähne. Die Versorgung der zweiten Wohnung darf nicht beeinträchtigt werden. Ich benötige zudem eine schriftliche Bestätigung auf der Rechnung, dass die Leitungen nur Wohnung 1 versorgen und diese nun nicht mehr über diese Leitungen mit Wärme versorgt wird.